Mautbefreiung für Gasfahrzeuge verlängert; Keine Mehrheit für Streichung der nicht-bundeseinheitlichen Feiertage aus der Feiertagsfahrverbotsliste
Am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat den Verordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung abgelehnt.
Der Antrag, der die Streichung der nicht-bundeseinheitlichen Feiertage Fronleichnam, Reformationstag sowie Allerheiligen aus der Feiertagsfahrverbotsliste (§ 30 Absatz 4 StVO) vorsah, fand in der Länderkammer keine Mehrheit und wird deshalb nicht der Bundesregierung zugeleitet.
Weiterhin hat der Bundesrat das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes gebilligt, durch das die Mautbefreiung für gasbetriebene Lkw bis 2023 verlängert wurde.