Das UBA stellt Informationen hinsichtlich der Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung zur Verfügung.
Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen.
Einheitliche Regelungen sind – insbesondere auch, da die Bedingungen in den einzelnen Behörden, Bundesländern und EU-Staaten sehr unterschiedlich sind, nach Aussage des Umweltbundesamtes (UBA) jedoch schwer zu erfüllen. Aus diesem Grund hat das UBA nun die Informationen hinsichtlich der Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung der jeweiligen Behörden und Institutionen für die betroffenen Unternehmen zusammengestellt.
Dies soll ermöglichen, einen schnellen Überblick zu aktuellen Anforderungen, Richtlinien und Informationen in der EU, in Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Regionalbehörden zu erhalten. Die Informationen sollen regelmäßig aktualisiert werden. Einige Informationen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich in englischer Sprache vor.
Die entsprechenden Verlinkungen zu den Informationen sind auf der Internetseite des UBA über https://www.umweltbundesamt.de zur Verfügung gestellt worden.