BAG gewährt Allgemeine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für Förderprogramme bis zum 2. November 2020
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) teilt mit, dass aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in den Förderprogrammen De-minimis, Energieeffiziente Nutzfahrzeuge (EEN), Ausbildung, Weiterbildung sowie Abbiegeassistenzsysteme (AAS) für alle Verfahren, bei denen der Zeitraum für die Bewilligung noch nicht abgelaufen ist, bis zum 2. November 2020 gewährt wird.
Eine gesonderte Antragstellung hierzu ist nicht erforderlich. Jetzt eingehende Verwendungsnachweise werden nach Angaben des BAG trotz der bestehenden Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus zeitnah bearbeitet. Diese Informationen sollen jetzt auf der Internetseite des Bundesamtes und im bekannten eService-Portal veröffentlicht werden.