Brandenburg: Corona-Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Online-Verfahren entwickelt, mit dem Entschädigungsleistungen für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragt werden können.
Das Angebot ist unter folgendem Link erreichbar: https://ifsg-online.de/index.html.
An dem Angebot über die Website nehmen bislang acht Bundesländer teil – darunter auch Brandenburg.