Zoll: Wegfall der 150-Euro-Freigrenze ab 01. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 entfällt die bisherige Zollbefreiung für Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 Euro, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden.
Die EU führt hierfür zunächst eine Übergangslösung ein: Für betroffene Kleinsendungen wird grundsätzlich ein pauschaler Zollbetrag von 3 Euro pro Warenposition erhoben. Diese Übergangsregelung soll bis zum 1. Juli 2028 gelten; anschließend sollen Kleinsendungen im Rahmen der EU-Zollreform regulär in das neue Zollsystem eingebunden werden.
Die Neuregelung richtet sich vor allem gegen den stark gestiegenen Zustrom unverzollter Kleinsendungen aus Drittstaaten und soll Wettbewerbsverzerrungen gegenüber europäischen Händlern verringern.

