Update: Ausnahmeregelungen für den Straßengüterverkehr aufgrund des aktuellen Niedrigwassers (Stand: 04.09.2026)
Ergänzend zu unserer Information vom 12. August teilen wir mit, dass zwischenzeitlich die meisten Bundesländer ihre Ausnahmeregelungen für den Straßengüterverkehr, die aufgrund des Niedrigwassers in Deutschland erlassen wurden, bis zum 30. September 2026 verlängert haben; dies gilt auch für Berlin und Brandenburg.
Bayern verlängert die Frist sogar bis zum 4. Oktober 2026. In Mecklenburg-Vorpommern gelten die Regelungen bis zum 27. September 2026.
Die Übersicht der einzelnen Sondererlasse der Länder können von der Seite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) heruntergeladen werden. Danach haben die Bundesländer Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen noch keine Fristverlängerung für die Ausnahmeregelungen erlassen.
Die generellen Ausnahmen betreffen die Befreiung des Güterkraftverkehrs mit LKW vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sofern die Transporte in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Niedrigwasser in Deutschland stehen (Ersatzverkehre) sowie damit zusammenhängende Leerfahrten.

