Zum 1. Juli 2026 wird die Pflicht zur Nutzung eines intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation (Smart Tacho G2V2) auf Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen zGM ausgeweitet, sofern diese im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden. Unternehmen, die leichte Nutzfahrzeuge in diesen Verkehren einsetzen, sollten jetzt prüfen, ob sie von der erweiterten Tachographenpflicht betroffen sind und entsprechende Umrüstungen rechtzeitig veranlassen. Mit Blick auf den Stichtag sind insbesondere, folgende Punkte zu prüfen:
- Einsatz von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen mit mehr als 2,5 t zGM im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage.
- Notwendige Umrüstung auf den Smart Tacho G2V2 einschließlich Werkstattkapazitäten und Einbauplanung.
- Verfügbare Fahrer und Unternehmenskarten sowie die technischen Möglichkeiten zum gesetzeskonformen Download und zur Archivierung der Tachographendaten.
- Schulungsbedarf für Fahrerinnen und Fahrer zu Bedienung, Datenhandhabung sowie Lenk und Ruhezeiten.

