Neue EU-Verpackungsverordnung ab 12. August 2026
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in weiten Teilen unmittelbar.
Für Speditionen, Lagerhalter, Fulfilment-Dienstleister und Zollagenten hängt die Verantwortung vor allem davon ab, welche Aufgaben sie im Verpackungsprozess tatsächlich übernehmen.
Reine Transport-, Umschlags- oder Lagerleistungen führen grundsätzlich nicht zu einer eigenen Verpackungsverantwortung; anders kann dies beim Neu- oder Umpacken sowie bei der Bereitstellung eigener Versandverpackungen sein.
Der VVL hat die wichtigsten Anforderungen, Fristen und Prüfschritte für seine Mitgliedsunternehmen übersichtlich zusammengefasst.
Unternehmen sollten ihre Prozesse und vertraglichen Verantwortlichkeiten frühzeitig prüfen und relevante Hersteller- und Lieferantenunterlagen zentral dokumentieren.
