LKW-Fahrverbot am Reformationstag 2025 – Ostdeutsche Bundesländer erlauben Fahrten von und nach Berlin; Neuregelung ab 2026 geplant
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) informiert auf seiner Webseite, dass am 31. Oktober 2025 (Reformationstag) in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf einer Reihe von Autobahnen Fahrten von und nach Berlin ausnahmsweise erlaubt sind.
Die Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot am Reformationstag gilt dabei für LKW ab 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW im Zeitraum von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr in den genannten Bundesländern auf folgenden Autobahnen:
- A 2, A 20, A 24, A 4, A 9, A 10, A 11, A 12, A 13, A 14, A 15, A 17, A 19, A 38, A 71, A 72, A 73, A 111, A 113, A 114, A 115, A 117, A 143
Die Fahrzeuge dürfen die Autobahnen nicht verlassen, solange in den genannten Bundesländern das LKW-Fahrverbot gilt. Ausnahmen hiervon sind nur bei Streckensperrungen, Pannen oder Unfällen zugelassen.
Das Land Brandenburg hat ergänzend hierzu noch weitere Strecken zur Befahrung an diesen beiden Tagen freigegeben, abrufbar unter diesem Link. Dies betrifft die Güterverkehrszentren und den Flughafen BER.
Ein Verlassen der Autobahn in den oben genannten Ländern, in denen das Feiertagsfahrverbot des § 30 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 StVO am Reformationstag gilt, ist nicht zulässig.
Hinweis: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese Regelung letztmalig zur Anwendung kommt, da das Bundesverkehrs-ministerium (BMV) beabsichtigt, die LKW-Fahrverbote an Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen abzuschaffen. Mit einer Umsetzung ist im ersten Halbjahr 2026 umzusetzen, sofern auch der Bundesrat zustimmt.

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