Förderung zum Aufbau von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur; neue Hinweise zur kommenden Förderperiode
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie zum Aufbau von Depotladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge bekanntgegeben. Die Richtlinie ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 und sieht über vier Jahre ein Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro vor. Gefördert werden sollen neben der eigentlichen Ladeinfrastruktur auch der erforderliche Netzanschluss, Batteriespeicher und Ladelastmanagementsysteme. Zum Start sind drei Förderaufrufe vorgesehen:
- Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen: Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
- Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
- Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren gilt der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung als zentrales Priorisierungskriterium. Zum Programmstart stehen zunächst 200 Millionen Euro zur Verfügung, weitere an die Marktsituation angepasste Aufrufe sind während der vierjährigen Laufzeit angekündigt.
