Ferienreiseverordnung vom 1. Juli bis 31. August 2026 mit geänderten Fahrverbotsstrecken
Die 16. Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung wurde am 23. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt am 24. Juni in Kraft.
Die Ferienreiseverordnung verbietet Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr den geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Transport von Gütern, einschließlich damit verbundener Leerfahrten, auf den in § 1 Absatz 2 der Verordnung genannten Autobahnen und den in § 1 Absatz 3 genannten Bundesstraßen. Zusätzlich zu den bisher dort aufgeführten Streckenabschnitten sieht die aktuelle Änderung der Ferienreiseverordnung eine Ausweitung der Samstagsfahrverbote für LKW auf den folgenden Strecken vor:
- Autobahn A 1: vom Autobahndreieck Erfttal über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Kreuz Lotte/Osnabrück sowie von Bremen Brinkum bis Bremer Kreuz.
- Autobahn A 113: vom Autobahnkreuz Schönefeld bis Autobahndreieck Neukölln in Fahrtrichtung Hamburg.
- Autobahn A 115: vom Autobahnkreuz Zehlendorf bis Autobahndreieck Funkturm.
Den Verordnungstext erhalten Sie mit diesem Schreiben zu Ihrer Information. Die konsolidierte Ferienreiseverordnung ist online verfügbar.

