Berlin: Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen Niedrigwassers bis 31. Oktober verlängert
Die Berliner Senatsverwaltung hat die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Transporte zur Bewältigung der Niedrigwasserfolgen bis einschließlich 31. Oktober 2026 verlängert. Die Allgemeinverfügung vom 25. September 2026 ersetzt die bisherige Regelung vom 24. August 2026.
Die Ausnahme gilt im Land Berlin für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar mit den Folgen des Niedrigwassers auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen zusammenhängen. Erfasst sind Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie Lkw mit Anhängern einschließlich unmittelbar zugehöriger, erforderlicher Leerfahrten. Für entsprechende Großraum- und Schwertransporte sind zusätzlich Erleichterungen bei der Erlaubniserteilung vorgesehen.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.
