Neues Berliner Vergabegesetz: Positives Signal durch höhere Schwellwerte; Tariftreuepflicht droht Bürokratieabbau abzubremsen
Berlin, 19.06.2026.
Der Verband Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg e. V. (VVL) bewertet die vom Berliner Abgeordnetenhaus am 18. Juni beschlossene Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) mit gemischten Gefühlen. Während die deutliche Anhebung der Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren ausdrücklich begrüßt wird, sieht der Verband die gleichzeitig ausgeweitete Tariftreueverpflichtung kritisch.
„Die höheren Schwellenwerte sind ein wichtiger Schritt, um öffentliche Vergabeverfahren schneller, praxisnäher und weniger bürokratisch zu gestalten. Davon profitieren insbesondere mittelständische Unternehmen und die öffentliche Hand gleichermaßen“, erklärt der VVL-Geschäftsführer, Matthias Schollmeyer.
Künftig können Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Wert von 75.000 Euro statt bislang 10.000 Euro sowie Bauleistungen bis zu 500.000 Euro statt bisher 50.000 Euro in vereinfachten Verfahren vergeben werden. Damit setzt die Berliner Landesregierung ein wichtiges Signal für mehr Effizienz und eine Beschleunigung öffentlicher Investitionen.
Gleichzeitig wird jedoch die Tariftreueverpflichtung auf sämtliche Aufträge ab einem Volumen von 1.000 Euro ausgeweitet. Unternehmen müssen künftig umfassend nachweisen, dass sie tarifvertragliche beziehungsweise tarifgleiche Arbeitsbedingungen gewährleisten. Hinzu kommen zusätzliche Dokumentations- und Kontrollpflichten sowie die gesetzliche Festschreibung und schrittweise Erhöhung des Vergabemindestentgelts.
„Der beabsichtigte Bürokratieabbau darf nicht an anderer Stelle durch neue Nachweis- und Kontrollpflichten wieder aufgehoben werden“, betont Schollmeyer. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der Speditions- und Logistikbranche bilden, könnten durch die zusätzlichen Anforderungen von einer Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen abgehalten werden.“
Aus Sicht des Verbandes muss das Ziel sein, öffentliche Vergaben einfacher, schneller und zugleich wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Dafür brauche es praxistaugliche Regelungen, die den Fachkräftemangel, die steigenden Kosten und die ohnehin hohe Belastung der Unternehmen berücksichtigen.

