Maßnahmen des Koalitionsausschusses greifen zu kurz – VVL fordert nachhaltige Entlastung statt zusätzlicher Belastungen
Berlin, 16.04.2026.
Maßnahmen des Koalitionsausschusses greifen zu kurz – VVL fordert nachhaltige Entlastung statt zusätzlicher Belastungen
Die vom Koalitionsausschuss am 13. April beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft gehen aus Sicht des Verbandes Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg (VVL) zwar in Teilen in die richtige Richtung, bleiben insgesamt jedoch deutlich hinter den Erfordernissen der Branche zurück.
Insbesondere die befristete Senkung der Energiesteuer um 17 ct/l kann kurzfristig für eine gewisse Entlastung sorgen. Aufgrund ihrer zeitlichen Begrenzung ist sie jedoch nicht geeignet, die strukturellen Kostenprobleme im Verkehrs- und Logistikgewerbe nachhaltig zu lösen. Den Unternehmen fehlt weiterhin eine verlässliche Perspektive für Planung und Investitionen.
Kritisch bewertet der Verband zudem die angekündigte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro. In ihrer aktuellen Ausgestaltung führt diese Maßnahme in vielen Fällen zu einer gegenteiligen Wirkung: Statt einer Entlastung entsteht für zahlreiche Betriebe zusätzlicher Kostendruck. Da die Prämie vollständig durch die Unternehmen selbst finanziert werden muss, belastet sie insbesondere jene Betriebe, die sich ohnehin in einer wirtschaftlich angespannten Lage befinden und ihren Mitarbeitern keine zusätzliche Prämie ermöglichen können.
Matthias Schollmeyer, VVL-Geschäftsführer: „Insgesamt tragen die beschlossenen Maßnahmen nicht dazu bei, die wirtschaftliche Lage der Branche spürbar zu verbessern. Weder eine nachhaltige Stabilisierung noch die Vermeidung weiterer Insolvenzen erscheinen unter den gegebenen Rahmenbedingungen wahrscheinlich. Hinzu kommt, dass die Entscheidungen vergleichsweise spät getroffen wurden und aufgrund ihrer kurzen Laufzeit keine ausreichende Planungssicherheit bieten.“
Der VVL fordert daher eine grundlegende Nachbesserung der Maßnahmen. Notwendig seien langfristig angelegte, verlässliche und tatsächlich wirksame Entlastungen, die den Unternehmen echte Handlungsspielräume eröffnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sichern. Dazu gehören vor allem
- die Absenkung der Energie- und Stromsteuern auf das europäische Mindestmaß
- die Umsetzung bereits vereinbarter Maßnahmen wie der Abschaffung der CO₂-Doppelbesteuerung, sowie
- eine temporäre Preisdeckelung wie bei europäischen Nachbarn oder alternativ Direktrückzahlungen über das BMF an die betroffenen Unternehmen

